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Fragen von Ute Koczy, MdB:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des im April 2006 vorgelegten Berichts der Commission on Intellectual Property Rights, Innovation and Public Health der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach die derzeitige pharmazeutische Forschung den weltweiten Gesundheitsbedürfnissen nicht angemessen Rechnung trägt, und wie begründet sie ihre Haltung?
2. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung dazu beizutragen, dass in Zukunft die Forschung im pharmazeutischen Bereich besser auf die bestehenden Gesundheitsbedürfnisse der Weltbevölkerung ausgerichtet wird, und wie beurteilt sie den konkreten Vorschlag Kenias und Brasiliens, auf multilateraler Ebene ein globales Rahmenabkommen zur Definition von prioritären Forschungsschwerpunkten im Gesundheitsbereich zu erarbeiten?
Antwort von Rolf Schwanitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit:
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Versorgung mit Medikamenten für Menschen in Not oder zur Prävention zu verbessern. Sie sieht auch die Notwendigkeit, die Diskussion über bereits existierende internationale Mechanismen fortzuführen, um der Dynamik des Themas Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat daher auch sehr begrüßt, dass die Thematik an eine unabhängige Expertenkommission mit dem Auftrag eines Abschlussberichtes gegeben wurde. Der Bericht sollte ursprünglich im Dezember 2005/Januar 2006 vorliegen. Er wurde nun erst im April 2006 nach mehr als 2-jähriger Tätigkeit vorgelegt. Er umfasst knapp 230 Seiten und enthält etwa 60 bis 80 Einzelempfehlungen. Dieser begrüßenswert gründliche und differenzierte Bericht erfordert eine ebenso gründliche Prüfung. Die Meinungsbildung der Bundesregierung sowie eines Großteils der anderen WHO-Mitgliedstaaten konnte in der Kürze der Zeit noch nicht abgeschlossen werden. Zudem liegen bislang äußerst kontroverse Vorschläge zur Reaktion auf den Bericht vor, so dass nach einer anfänglichen Diskussion während der kommenden Weltgesundheitsversammlung in einen umfassenden Dialog eingetreten und über evtl. Folgerungen aus dem Bericht entschieden werden kann. In diesem Dialog werden auch die Grundprinzipien des Entwurfs von Kenia und Brasilien eine große Rolle spielen.
Schon jetzt lässt sich allerdings sagen, dass eine Umsetzung der Resolution von Kenia und Brasilien in der jetzt vorliegenden Form sowie die Umsetzung aller Vorschläge aus dem Bericht der Commission on Intellectual Property Rights, Innovation and Public Health zu einem völkerrechtlich verpflichtenden internationalen Rahmenwerk zur Forschungsförderung und zu einem globalen Aktionsplan führen würde.
Angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen der Notwendigkeit zu weltweit koordinierten Anstrengungen der Staatengemeinschaft auf dem Gebiet der Pharmaforschung zur Bekämpfung wesentlicher Krankheiten und den sehr unterschiedlichen nationalen Strukturen in den Gesundheits-, Finanzierungs- und Wirtschaftssystemen vieler WHO-Mitgliedstaaten sowie in der Forschung kann die Bundesregierung den vorliegenden Resolutionsentwurf nicht uneingeschränkt unterstützen.
Zum einen ist es fragwürdig, ob ein Prozess zur Erarbeitung eines Rahmenabkommens über Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich angesichts der kontroversen Interessenlage innerhalb der Staatengemeinschaft und des bisherigen Ratifikationsverhaltens der USA der beste Weg ist, zum anderen liegt es im Interesse Deutschlands, unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden.
Die deutsche Delegation zur Weltgesundheitsversammlung wird sich gemeinsam mit den EU-Partnern offen und konstruktiv mit den Vorschlägen der Resolution Kenias und Brasiliens auseinandersetzen. Sie wird insbesondere darauf achten, dass dem Kernanliegen, die Medikamentenversorgung zu verbessern, entsprochen und durch geeignete Maßnahmen weiter verfolgt wird. Bereits jetzt ist aber anzumerken, dass das Patentrecht in den Resolutionsentwürfen und dem dort in Bezug genommenen Bericht tendenziell zu negativ dargestellt wird. Insbesondere erscheint eine Änderung des TRIPS-Abkommens nicht erforderlich zu sein.