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26. August 2009

Verschärfung des Patentschutzes für lebensnotwendige Medikamente

Zunehmende Generika-Beschlagnahmungen

In den letzten Monaten wurden immer häufiger Schiffe, die so genannte Generika geladen hatten, von europäischen Behörden festgehalten. Generika sind wirkstoffgleiche Kopien von Arzneimitteln, die bereits unter anderen Markennamen auf dem Markt erhältlich sind. Sie können wesentlich günstiger produziert werden und sind daher auch erschwinglich für Menschen in Entwicklungsländern. Aufgrund des hohen Bedarfs an Arzneimitteln haben die Beschlagnahmungen der Generika schwere Konsequenzen für Entwicklungsländer. Besonders sind Menschen betroffen, die überlebensnotwendige Medikamente z.B. gegen Aids oder Krebs dringend benötigen. Die  Schiffe, die sich nur im Transit in Europa aufhielten, waren meist auf dem Weg von Indien nach Südamerika. Das Vorgehen ist die Folge einer neuen EU-Regelung zur Verfolgung von Produktfälschung. Gemäß geltenden Handelsabkommen dürfen jedoch keine Transitwaren beschlagnahmt werden, solange sie im Herkunfts- und im Empfängerland patentfrei sind.

Doha-Erklärung – eine gesicherte Arzneimittelversorgung für alle

Eigentlich haben alle Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) 2001 in der so genannten Doha-Erklärung beschlossen, dass patentrechtliche Bestimmungen kein Land daran hindern dürfen, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Besonders Entwicklungsländern wird damit erlaubt, Schutzmaßnahmen im Sinne der öffentlichen Gesundheit umzusetzen und Generika zu produzieren. Weiterhin wurde als Ziel vereinbart, den Zugang zu Generika für Entwicklungsländer zu erleichtern, die keine eigenen Kapazitäten zur Produktion von Medikamenten haben. Bisher lässt die Umsetzung der Erklärung nicht erkennen, dass  sich die Versorgung mit Medikamenten grundsätzlich verbessert hätte.

Handelsabkommen – Patente wichtiger als Patienten

Trotz ihrer Versprechungen führen Vertreter mehrerer OECD-Staaten wie z.B. die USA, Japan und die EU, aber auch Südkorea und Mexiko, zurzeit Gespräche über ein Handelsabkommen gegen Fälschung und Piraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA). Die fünfte Verhandlungsrunde fand vom 16. bis zum 17. Juli diesen Jahres in Marokko statt. Ziel des Abkommens ist die Verschärfung der derzeitigen Patentrechte, auch der für Medikamente. Offiziell heißt es, dass kein Patentschutz hinzugefügt werden soll, sondern dass nur die bestehenden Regeln besser durchgesetzt werden sollen. Damit wollen die Regierungen im Falle von Medikamenten die Verbraucher angeblich vor möglicherweise schädlichen Arzneimittelfälschungen schützen. Allerdings stellt sich die Frage, wo die Trennlinie zwischen gefährlichen Fälschungen und ungefährlichen Generika gezogen wird. Kritiker befürchten, dass die Grenze zwischen diesen beiden sehr unterschiedlichen Arten von Nachahmerprodukten aufgeweicht wird. Und Entwicklungsländer, die laut Doha-Erklärung beim Schutz ihrer öffentlichen Gesundheit unterstützt werden sollen, dürfen noch nicht einmal teilnehmen. Auch die wichtigsten Generika-Produzenten Brasilien und Indien sind außen vor.

Aber nicht nur das ACTA stellt eine Gefahr für die Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern dar. Die EU verhandelt derzeit mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen über Freihandelsabkommen unter anderen mit Indien. Mit dem Abkommen möchte die EU den Zugang europäischer Unternehmen zum indischen Markt verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen schrittweise Zölle und andere Handelshemmnisse abgebaut werden. Trotz des gewaltigen Drucks sträubt sich die indische Regierung jedoch bisher gegen den europäischen Vorschlag, da die politischen Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt werden z.B. beim Zugang zu Schutz vor epidemischen Krankheiten. Außerdem enthält der Entwurf zwei Klauseln, die die Doha-Erklärung verletzen, weil sie die Medikamentenversorgung vor Ort erschweren. Mit diesem Freihandelsabkommen soll der Patentschutz verschärft werden, ohne dass die Entwicklungsbedürfnisse Indiens berücksichtigt werden. Keine indische Regierung kann dem wirklich zustimmen.

Ohrfeige gegen Bayer

Bei einem Prozess in Indien, in dem Bayer gegen das indische Patentrecht klagte, musste der Konzern gerade eine Schlappe einstecken. Das indische Gericht kritisiert den Prozess gar als "lästig und verschwenderisch". Bayer hatte geklagt, um einen indischen Konkurrenten an der Entwicklung eines Generika-Medikaments für ein Krebsmittel zu hindern.