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Frage von Ute Koczy MdB an die Bundesregierung:
Wie wird die Bundesregierung über den vorliegenden Antrag des französisch-deutschen Atomkraftwerkeherstellers Areva an die Bundesregierung zur Übernahme einer Ausführbürgschaft für den Bau des Kernkraftwerkes Angra 3 in Brasilien (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.12.2009) entscheiden, und inwieweit finden die bislang gültigen Hermes-Umweltleitlinien von 2001, die die Verbürgung des Exports von Atomtechnologie verbieten und bislang "in einigen Bereichen ergänzend herangezogen" wurden, "da die Common Approaches [der OECD] als international verpflichtendes Regelwerk […] nicht alle nationalen Besonderheiten berücksichtigen können" (Homepage des Portals für Außenwirtschaftsförderungen des Bundes, www.agaportal.de, Stand Anfang 2009), weiterhin Anwendung?
Antwort von Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Die Bundesregierung befindet sich noch im Entscheidungsverfahren. Angesichts der Größenordnung der Garantie ist vor einer formalen Entscheidung der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 8 des Haushaltsgesetzes 2009 zu unterrichten. (1)
Die OECD-Umweltleitlinien in der aktuellen Fassung vom 12. Juni 2007 sind alleiniger Maßstab bei der Umweltprüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. (2)
Frage von Ute Koczy, MdB, an die Bundesregierung:
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass im Falle einer Bürgschaftsübernahme die Bundesbürgerinnen und –bürger mögliche Deckungsausfälle für diese staatliche Bürgschaft durch ihre Steuern finanzieren müssten, angesichts des geplanten Baus des Atomkraftwerks Angra 3 in der einzigen erdbebengefährdeten Region Brasiliens, der Verwendung von Reaktoren der zweiten Generation, die in Deutschland keine Baugenehmigung mehr erhalten würden sowie einer fehlenden unabhängigen Atomaufsicht in Brasilien?
Antwort von Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Hinsichtlich Umweltverträglichkeit, SIcherheitskonzept, Brennstoffkreislauf sowie Betriebsführung erfolgte eine Prüfung auf Basis der vorliegenden brasilianischen Studien und der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erteilten endgültigen Umwelt- und Baugenehmigung durch das deutsche Institut für Sicherheitstechnologie (ISTec GmbH). Die Prüfung erfolgte schwerpunktmäßig anhand der deutschen Genehmigungspraxis. Des Weiteren wurden die relevanten Standards und Anforderungen der IAEA, der EU sowie der Nuclear Guidelines der US Ex-Im Bank herangezogen. Die Prüfung hat ergeben, dass das Projekt deutsche und internationale Standards einhält.
Dieser Hinweis bedeutet, dass es sich bei der beantragten Bürgschaft um eine Bürgschaft von mehr als 1 Mrd. € handelt, siehe Auszug aus dem entsprechenden Absatz des Haushaltsgesetzes:
"Vor Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen nach Absatz 1 Satz 1, die eine Übernahme einer Eventualverpflichtung von 1 000 000 000 Euro oder mehr vorsehen, ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist."
Dies bedeutet, dass die Hermes-Umweltleitlinien von 2001, die bisher neben den OECD-"Common Approaches" für die Gewährung von Bürgschaften zu prüfen waren, bereits außer Kraft gesetzt wurden. Damit gilt insbesondere nachfolgendes Ausschlusskriterium nicht mehr:
"Ausgeschlossen von der Exportförderung sind Nukleartechnologien zum Neubau bzw. zur Umrüstung von Atomanlagen. Maßnahmen und Ausrüstungen, die der Stilllegung dienen oder zur Verbesserung der Sicherheitsstandards bestehender Anlagen beitragen, können im Einzelfall gefördert werden, sofern es sich nicht um Nukleartechnologien handelt." (Quelle: Hermes-Umweltleitlinien 2001)
