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3. März 2010

Vorratsdatenspeicherung - Koczy: Frontalangriff auf Bürgerrechte durch Gericht gestoppt

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete aus Lippe, Ute Koczy:

"Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat. Zwar schließt das Urteil die Speicherung der Daten nicht generell aus. Das Urteil bedeutet aber eine schallende Ohrfeige für den verantwortlichen Gesetzgeber, die damalige Große Koalition in Berlin. Hier wurden die Grenzen des Grundgesetzes massiv überschritten. Die anlasslose Speicherung unzähliger Daten verstößt nach Ansicht der Richterschaft in Karlsruhe gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Beanstandet wurde neben der mangelhaften Datensicherheit, die fehlende Konkretisierung des Verwendungszwecks der Daten. Auch ist die Speicherung von Daten, die beispielsweise Gespräche mit Seelsorgerinnen oder Ärztinnen belegen, absolut unzulässig. Das begrüße ich ausdrücklich, denn im Bereich von sozialen Beziehungen hat der Staat nichts zu suchen.

Wieder einmal musste das höchste Gericht die massiven Grundrechtseingriffe des Staates stoppen. Die Innenminister von Bund und Ländern sind jetzt gut beraten, ihre Datensammelwut einzustellen und endlich zum Grundsatz der Datensparsamkeit zurückzukehren und beispielsweise den Datenmoloch 'ELENA' (elektronischer Einkommensnachweis) mit Daten von 40 Millionen Arbeitnehmerinnen auf ein verhältnismäßiges Maß zurückzustutzen."

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