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Frage von Ute Koczy MdB an die Bundesregierung:
1. Um welche Kernkraftwerke in Russland und China handelt es sich bei den in der Antwort auf die schriftliche Frage von MdB Kotting-Uhl (1/399) angesprochenen Lieferungen, deren Anträge auf Deckung in Bearbeitung befindlich sind, und sind darüber hinaus seit Januar Anträge oder Abfragen für Exportbürgschaften im Zusammenhang mit Atomtechnologie gestellt worden?
Antwort von Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Es handelt sich um die Kernkraftwerke Leningradskaja 3 und Novovoronezhkaja 4 in Russland sowie um das Kernkraftwerk Taishan in China. Zusätzlich ist ein weiterer Antrag für eine Lieferung im Zusammenhang mit einem chinesischen AKW in Hawei eingegangen.
Frage von Ute Koczy, MdB, an die Bundesregierung:
2. Soll die am 1. Februar 2010 von der Bundesregierung grundsätzlich in Deckung genommene Exportkreditgarantie für den Bau des Atomkraftwerkes Angra 3 in Brasilien angesichts der Tatsache, dass das brasilianische Umweltministerium seine Genehmigung für den Bau des Atomkraftwerks Angra 3 mit 60 Auflagen versehen hat (z.B. zum Katastrophenschutz sowie zur Findung einer Zwischen- und Endlagerstätte für den Atommüll), und bekannt ist, dass die Umsetzung von Auflagen des brasilianischen Umweltministeriums nicht immer erfolgt, bei ihrer endgültigen Deckungnahme mit Auflagen versehen werden, und wenn ja, welche Auflagen werden in den Deckungsvertrag übernommen?
Antwort von Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Die brasilianische Regierung versah ihre endgültige Umweltgenehmigung für das Kernkraftwerk Angra 3 vom 04.03.2009 mit Auflagen. Die Grundsatzzusage der Bundesregierung über die Indeckungnahme des Geschäftses wurde unter der Voraussetzung getroffen, dass ein externer Gutachter die Erfüllung der Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren prüft.
