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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 22. Juli 2010

Kontrollen in der Leiharbeitsbranche in Lippe ungenügend

Zu der Missachtung der Vorschriften durch Leiharbeitsunternehmen und den am 7.7.2010 eingetroffenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" erklärt die lippische Bundestagsabgeordnete Ute Koczy:

"Offensichtlich nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche gegen Gesetze verstoßen. Die Bundesregierung prüft nicht, ob die Tarifverträge mit geltenden Gesetzen zu vereinbaren sind. Sie beruft sich darauf, dass für die Prüfung allein die Gerichte zuständig sind. Das muss geändert werden. Tarifverträge dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Zukünftig sollten zumindest neu abgeschlossener Tarifverträge überprüft werden.

Doch die Kontrolle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist völlig ungenügend, verhängte Bußgelder zeigen kaum eine Wirkung. In Lippe liegt die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche bei 1.065, die in 13 Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sind. Zur Zeit stehen für alle Kontrollaufgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Planstellen für 13 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese sind für das gesamte Land NRW zuständig. Spezielle "Kontrolleure" für Lippe gibt es nicht.Im Zuge der stärkeren Überwachung der Verleihunternehmen sind für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen 6,5 weitere Stellen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vorgesehen. Die von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr befristet eingestellte Kontrolleure sind daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Bundesregierung muss die Leiharbeitsbranche dringend regulieren und dafür sorgen, dass der Missbrauch endlich eingedämmt wird. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen zumindest in Bezug auf die Entgelte und die wesentlichen Arbeitsbedingungen mit den Stammbelegschaften gleich gestellt werden. Wann nimmt die Bundesregierung endlich die berechtigten Interessen der Beschäftigten ernst? Sie muss ihrer Pflicht, die Beschäftigten zu schützen, nachkommen