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25. Februar 2011

Zum Ausstieg von Bündnis 90/Die Grünen aus den Hartz IV-Verhandlungen

In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden die Verhandlungen über die Anpassung der Hartz IV-Bestimmungen abgeschlossen. Heute haben Bundestag und Bundesrat der Hartz-IV-Reform zugestimmt. Bündnis 90 / Die Grünen hatten diesen Prozess von Beginn an konstruktiv begleitet und einige besetzen Themen können. Als sich jedoch eine nach unserer Auffassung verfassungswidrige Lösung abzeichnete, haben wir die Verhandlungen verlassen und den abschließenden Entschluss nicht mitgetragen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat mit einer kategorischen Blockadehaltung einen verfassungskonformen Regelsatz verweigert. Union und FDP sind zu keiner Zeit ernsthaft bereit gewesen, über eine verfassungsfestere Berechnungsgrundlage zu sprechen.

Union und FDP haben einen Regelsatz vorgelegt, aus dem sie Menschen in verdeckter Armut nicht heraus gerechnet haben. Damit flossen diese in die Berechnung ein, obwohl sie weniger als das menschenwürdige Existenzminimum zum Leben haben. Zudem wurde das Statistikmodell willkürlich um Leistungen gemindert.

Auch beim Mindestlohn hat sich Schwarz-Gelb aus ideologischen Gründen geweigert, eine vernünftige Regelung zu finden. Angeblich erhalten demnächst 1,2 Millionen Menschen einen Mindestlohn – doch das ist eine Täuschung. Tatsächlich steht es in den Sternen, ob die Menschen in der Weiterbildung und im Wach- und Schließgewerbe jemals einen Mindestlohn erhalten und wirklich mehr Geld in der Tasche haben werden. Einer solchen Regelung konnten wir nicht zustimmen.

Dennoch haben wir in den langen Verhandlungen bis zum gestrigen Abend wichtige Änderungen erreicht: Wir haben das handwerklich schlechte Gesetz von Schwarz-Gelb gestoppt und überbordende Bürokratie verhindert. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von den Kommunen organisiert und nicht von den Jobcentern, wie sich dies die Arbeitsministerin vorstellte. Es ist unser Verdienst, dass die Leistungen des Paketes nun auch Kindern in Familien mit geringen Einkommen zu Gute kommen, das stärkt ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Es ist richtig, dem Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übertragen. Aber wir lassen dies nicht gegen höhere Regelsätze und einen Mindestlohn ausspielen. Grüne Politik ist für beides: für mehr Bildungsangebote für Kinder aus armen Familien sowie für Verbesserungen für die Hartz-IV-Empfänger und für Menschen mit Armutslöhnen. Und wir stehen gleichzeitig für eine finanzielle Entlastung der Kommunen.

 

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