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Vor zehn Jahren wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz beschlossen. Dies war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Durch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit hat ein gesellschaftliches Umdenken stattgefunden. Jetzt muss überprüft werden, inwieweit das Gesetz seine Ziele im Einzelnen erreicht und wie es weiter verbessert werden kann.
Ministerin Schröder hat eine Gesetzesnovelle im Bereich der Prostitution angekündigt. Eine Novellierung des Gesetzes ist auch sehr wichtig für die Frauenberatungsstelle „Nadeschda“ in Herford, die für Opfer von Menschenhandel im Regierungsbezirk Detmold zuständig ist. Denn die Handelspreise für die Frauen und das Ausmaß an Gewalt hat sich im Laufe der Beratungstätigkeit von Nadeschda sehr verändert.
Deshalb werden wir in der Diskussion des Gesetzentwurfes dafür kämpfen, dass Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir ab.
Zudem wollen wir Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, vor Abschiebungen besser schützen – insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer von Menschenhandel deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der Täter und Erhellung der Strukturen organisierter Kriminalität in diesem Bereich führen. Die Entscheidung des Hamburger Versorgungsamts, einer Zwangsprostituierten eine Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zuzusprechen, ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Frauen und die Täter.