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15. Dezember 2011

Bei der Vergabe von Exportkreditgarantien auch menschenrechtliche Aspekte prüfen

 

Rede Ute Koczy MdB

Plenum Donnerstag, 15. Dezember 2011, TOP 12

Bei der Vergabe von Exportkreditgarantien auch menschenrechtliche Aspekte prüfen (Antrag SPD Bundestagsdrucksache Nr. 17/7810)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit dem 14. November wird in Paris über die Neufassung der OECD-Common-Approaches verhandelt. Die Überarbeitung ist DIE Chance, einen stärkeren Menschenrechtsbezug in der Außenwirtschaftsförderung zu verankern. Gerade die Bundesregierung, die sich ja stets ihres "ganzheitlichen Menschenrechtsansatzes" rühmt, könnte hier viel bewegen. Tut sie aber nicht. Denn was uns aus dem bisherigen Überarbeitungsprozess zugetragen wird, geht in die falsche Richtung: Die Bundesregierung tritt in puncto Menschenrechte als Bremserin auf.

Das nehmen wir nicht hin.  

Wir wissen bislang nicht, wo genau die Bundesregierung den Änderungsbedarf bei den Common Approaches sieht bzw. wie sie den Menschenrechten zu mehr Wirksamkeit verhelfen will. In den aktuellen Konsultationsprozess waren wir ParlamentarierInnen nicht einbezogen. Damit hat die Bundesregierung – und hier richte  ich mich insbesondere an das Bundeswirtschaftsministerium – an Glaubwürdigkeit verloren.

Einen systematischen Menschenrechtsbezug bei der Vergabe der deutschen Exportkreditgarantien gibt es bisher nicht. Es ist mehr als bedauernswert, dass Menschenrechte in der Außenwirtschaftspolitik der meisten OECD- Staaten eine eher marginale Rolle spielen. Dabei sind wir doch durch die staatlichen Bürgschaften und Kreditgarantien in der Lage, direkt und indirekt auf die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte im Zielland einzuwirken. Für die Vergabe von Exportgarantien brauchen wir daher ein systematisches menschenrechtliches Screening der Situation im Zielland.

Bereits im Juli 2010 fragten wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (BT Drs 17/2693), inwieweit Menschenrechtsaspekte bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten geprüft werden. Auf unsere Frage nach den Prüfkriterien im Menschenrechtsrechtsbereich antwortete die Bundesregierung, dass diese durch die Referenzstandards der Weltbank Safeguard Policies bzw. der IFC Performance Standards abgedeckt seien. Das reicht aber nicht aus!

Wir meinen, und da stimmen wir der Forderung des SPD-Antrages zu, dass die Prüfkriterien  in den Common Approaches selbst verankert werden müssen!

Im Juni dieses Jahres fragten wir die Bundesregierung erneut in einer Kleinen Anfrage (BT Drs 17/6374), ob vor unternehmerischen Tätigkeiten und Investitionen im Ausland nicht eine menschenrechtliche Risikoanalyse sinnvoll wäre, insbesondere bei der Vergabe von Exportkrediten und Hermesbürgschaften. Die Antwort war genauso dürftig wie inhaltslos: "Bei der Übernahme von Exportkreditgarantien prüft die Bundesregierung die Umwelt- und sozialen Auswirkungen von Auslandsprojekten auf der Grundlage der OECD-Common Approaches." Das ist zwar richtig, bietet aber nur dann einen wirksamen menschenrechtlichen Schutz, wenn in den Common Approaches wirksame Menschenrechtskriterien verankert sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Menschenrechtsorientierung der Bundesregierung ist das zu dürftig, das reicht nicht aus. Referenz für die Leitsätze der deutschen Außenwirtschaftsförderung müssen die Menschenrechtskonventionen sein. Wir brauchen mehr menschenrechtliche Expertise in den Exportkreditagenturen.

Wir brauchen ein geeignetes Instrumentarium zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sinnvoll wäre es, dabei auf das langjährige Fachwissen von Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, Urgewald,  Gegenströmung oder Germanwatch, die sich für eine stärkere soziale und menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen einsetzen, zurückzugreifen.

Der Antrag der SPD ist gut und kommt zur rechten Zeit – grade während wir hier über die Common Approaches debattieren, wird in Paris darüber verhandelt. Wir werden dem Antrag daher zustimmen.

In einem Punkt aber gehen wir noch weiter, als es die SPD mit ihrem Antrag fordert: Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz über die Vergabe von Hermesbürgschaften vorzulegen, in dem menschenrechtliche Prüfkriterien verankert sind.

Denn nur auf diese Weise können  die Menschenrechtskriterien bei dieser Form der  Exportkreditvergabe endlich überprüfbar und justiziabel werden. Und dafür wird es höchste Zeit!

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