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Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags habe ich die Möglichkeit, Anträge zu initiieren, die ich dann zusammen mit meiner Fraktion in den Bundestag zur Abstimmung einbringe. Ein Antrag enthält Handlungsanforderungen an die Bundesregierung. Wenn der Antrag von den Abgeordneten im Plenum angenommen wird, so ist die Bundesregierung angehalten die Forderungen umzusetzen. Überblick über die Anträge, die ich initiiert habe oder an deren Entstehung ich beteiligt war.
Außerdem habe ich als Abgeordnete ein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Gemeinsam mit FraktionskollegInnen kann ich sogenannte kleine oder große Anfragen zu bestimmten Themen erarbeiten, oder ich kann kurze (etwa 1-4 Fragen) schriftliche oder mündliche Fragen an die Bundesregierung richten. Überblick über meine Fragen an die Bundesregierung
Im Ausschuss können zu bestimmten entwicklungspolitischen Themen Anhörungen durchgeführt werden. Dazu werden Sachverständige eingeladen, die von ihren wissenschaftlichen, beruflichen und praktischen Ergebnissen und Erfahrungen berichten. Mehr zu meiner Arbeit im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.