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11. Februar 2009

Fragen an die Bundesregierung zu IFC-Krediten für die Ölförderung in Ghana

Frage 1 von Ute Koczy, MdB:

Haben im Falle der dem Exekutivdirektorium der International Finance Corporation (IFC der Weltbankgruppe) zur Zustimmung vorliegenden Vorhaben von Kosmos Energy und Tullow Oil zur Ölförderung vor der Küste Ghanas (Jubilee-Ölfeld) unabhängige Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen vorgelegen und wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Prüfungen?

Antwort der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul vom 11. Februar 2009:

Entsprechend der vom Direktorium gebilligten Richtlinien für die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen (USVP) bei IFC-Projekten hat der Projektsponsor eine USVP durch einen externen Gutachter erstellen lassen. Unabhängig davon prüft die IFC jede vorgelegte USVP grundsätzlich noch einmal selbst. Das Vorhaben wird von der IFC als Vorhaben der Kategorie B eingestuft, was bedeutet, dass das Projekt begrenzte soziale und ökologische Beeinträchtigungen erwarten lässt, die mit geeigneten Maßnahmen verringert werden können.

Unabhängig von diesem internen Verfahren der IFC verlangt die ghanaische Umweltbehörde (Environmental Protection Agency) für jedes Investitionsvorhaben die Erstellung eines Environmental and Social Impact Assessment (ESIA). Das ESIA beinhaltet Analysen der potenziellen Risiken des jeweiligen Projektes und einen Aktionsplan zur Reduzierung der Risiken. Bis August 2009 werden die im ESIA identifizierten Maßnahmen umgesetzt und das ESIA im Internet veröffentlicht.

Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der ghanaischen Umweltschutzbehörde, entsprechend der ghanaischen Vorschriften eine zusätzliche und umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Da die IFC über ein umfassendes Instrumentarium zur Einschätzung der sozialen und ökologischen Auswirkungen verfügt, werden darüber hinaus gehende weitere Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen vor der Bundesregierung ohne konkreten Hinweis auf Unterlassung nicht eingefordert.

Frage 2 von Ute Koczy, MdB:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzierungsanträge von Kosmos Energy und Tullow Oil, und wie wird die Bundesregierung in den Abstimmungen votieren?

Antwort der Bundesministerin:

Aus Sicht der Bundesregierung ist das vorgeschlagene Vorhaben aus folgenden Gründen für die Entwicklung Ghanas förder lich:

  • Die Einnahmen aus dem Vorhaben (voraussichtlich bis zu 375 Mio. US-Dollar pro Jahr) werden der ghanaischen Regierung zusätzliche Ausgaben für die Armutsbekämpfung ermöglichen (siehe auch Antwort zu Frage 4).
  • Die durch das Vorhaben verbesserte Energiesituation wird zu einer Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas in Ghana beitragen.
  • Das Vorhaben wird die Nachfrage nach lokalen Gütern und Dienstleistungen nach Schätzungen der IFC um etwas 30 Mio. US-Dollar pro Jahr steigern.
  • Mit der Bereitstellung der Infrastruktur zur Ölförderung wird auch die Möglichkeit zur Gasförderung eröffnet. Mit der erwarteten Gasfördermenge können über 50 % der Energienachfrage Ghanas abgedeckt werden.

Vor dem Hintergrund des derzeitigen Kenntnisstandes beabsichtigt die Bundesregierung dem Vorhaben zuzustimmen. Sie wird die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards im Verlauf der Projektumsetzung sorgfältig überprüfen (s.a. Antwort zu Frage 1).

Frage 3 von Ute Koczy, MdB:

Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die Förderung von Ölprojekten durch die International Finance Corporation mit dem selbst erklärten Ziel der Weltbank, verstärkt in erneuerbare Energien zu investieren, den Empfehlungen der Extractive Industries Review und dem gescheiterten Engagement bei der Tschad-Kamerun-Pipeline vereinbaren, und spielt dieser Hintergrund eine Rolle bei der Abstimmungsentscheidung der Bundesregierung?

Antwort der Bundesministerin:

Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Energiesituation insbesondere in Afrika, wo ca. 550 Millionen Menschen keinen Zugang zu Elektrizität haben, ist es das Ziel der Weltbank, durch eine Mischung aus konventioneller und erneuerbarer Energie zur Verbesserung dieser Situation und damit auch zur Armutsminderung beizutragen. Insbesondere für den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Energienutzung ist weiterhin die Nutzung fossiler Brennstoffe notwendig.

Ein Vergleich mit der Tschad-Kamerun-Pipeline ist aus Sicht der Bundesregierung nicht weiterführend, da die politischen Rahmenbedingungen zu unterschiedlich sind.

Frage 4 von Ute Koczy, MdB:

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verwendung der Einnahmen aus den vor der Küste Ghanas in Planung befindlichen Ölprojekten vor und hat sich Ghana aus Kenntnis der Bundesregierung zu einer transparenten Verwendung der zu erwartenden Einnahmen im Sinne der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) bereit erklärt?

Antwort der Bundesministerin:

Ghana ist ein EITI-Kandidatenland und setzt sich für die erfolgreiche Umsetzung des EITI-Validierungsprozesses ein. Die kommerzielle Ölproduktion der Erdöllagerstätten vor der Küste Ghanas soll Mitte 2010 beginnen, so dass haushaltswirksame Staatseinnahmen erst ab 2011 zu erwarten sind. Momentan entwirft die ghanaische Regierung eine neue Öl-Gesetzgebung (Oil Revenue Bill, Ghana Petroleum Regulatory Bill). Diese soll sicherstellen, dass die Einnahmen aus Öl transparent im Haushalt erfasst und für die Erreichung der ghanaischen Entwicklungsziele verwendet werden.

Diskutiert wird derzeit folgende Verwendung der Öleinnahmen: 50 Prozent für die Armutsbekämpfung, 25 Prozent für die Einrichtung eines future generation funds nach norwegischem Vorbild und 25 Prozent für einen Stabilisierungsfonds zur Abfederung makroökonomischer Krisen. Dieser Aufteilungsschlüssel wird von der Bundesregierung begrüßt. Der Gesetzentwurf sieht ferner unter anderem eine klare Definition hinsichtlich der Rolle der Staatsaufsicht, des Präsidenten, des Energieministeriums, des Finanzministeriums und des Parlaments beim Abschluss und bei der Implementierung der Konzessionen vor.

Deutschland setzt sich für eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffeinnahmen ein und unterstützt die ghanaische Regierung im Rahmen eines Vorhabens der Technischen Zusammenarbeit (Verbesserung der öffentlichen Finanzen) beim Entwurf der Erdölgesetzgebung sowie bei der Implementierung von EITI.

Der neue ghanaische Staatspräsident John Evans Atta Mills hat, ebenso wie sein Vorgänger John Agyekum Kufuor erklärt, Transparenz über die Höhe und Verwendung der Öleinnahmen herstellen und die Negativbeispiele anderer afrikanischer Ölförderländer vermeiden zu wollen.

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