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Frage von Ute Koczy MdB an die Bundesregierung:
Welche Vorgaben macht die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) dafür, dass Mensch und Umwelt in den internationalen Uranabbaugebieten nicht negativ durch die Urangewinnung beeinträchtigt werden, und wie viel Geld hat Deutschland für die IAEO seit ihrer Gründung ausgegeben?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig:
Die Vorgaben der IAEO/IAEA zum Schutz von Mensch und Umwelt gegenüber der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung werden als IAEA Safety Standards herausgegeben, die sich in drei Kategorien untergliedern: Safety Fundamentals, Safety Requirements und Safety Guides. Die Safety Fundamentals formulieren die grundlegenden Schutzziele und Schutzprinzipien. Sie bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der Safety Requirements. Die Safety Requirements unterteilen sich in General Safety Requirements, die für alle Arten von Anlagen und Praktiken gelten, und in Specific Safety Requirements, die sich ausschließlich auf bestimmte Arten von Anlagen und Praktiken beziehen. In den Safety Guides werden ergänzende Empfehlungen, Hinweise und Anleitungen gegeben, wie die Einhaltung der Safety Requirements am besten erreicht werden kann. Sie bilden den internationalen Stand guter technischer und administrativer Vorgehensweisen ab. Auch die Saferty Guides werden in General Safety Guides und Specific Safety Guides unterteilt.
Entsprechend obiger Systematik gelten die General Safety Requirements auch für den Bereich des Uranerzbergbaus und der Urangewinnung. Es handelt sich um folgende Requirements:
• „Legal and Governmental Infrastructure for Nuclear, Radiation, Radioactive Waste and Transport Safety“
• „The Management System for Facilities and Activities“
• „International Basic Safety Standards for the Protection against Ionizing Radiation and for the Safety of Radiation Sources“
• „Remediation of Areas Contaminated by Past Activities and Accidents“
• „Safety Assessment for Facilities and Activities“
• „Predisposal Management of Radioactive Waste“
• „Decommissioning and Termination of Activities“
• „Emergency Preparedness and Response“.
Specific Safety Requirements für den Bereich des Uranerzbergbaus und der Urangewinnung hat die IAEA nicht herausgegeben.
Die IAEA hat mehr als 30 General Safety Guides herausgegeben bzw. noch in der Entwicklung, die für alle Anlagen und Praktiken Anwendung finden sollen. Die folgenden Specific Safety Guides beziehen sich auf den Bereich des Uranerzbergbaus und der Urangewinnung:
• „Radiological Environmental Impact Analysis for Facilities and Activities“ (in Entwicklung)
• „Decommissioning Facilities Using NORM (Naturally Occurring Radioactive Material)“ (in Planung)
• „Disposal of Radioactive Ores“ (Weiterentwicklung und Ergänzung des bestehenden Safety Guides „Safety Assessment for Near Surface Disposal of Radioactive Waste“ unter Berücksichtigung der Entwürfe der Guides „Monitoring and Surveillance of Radioactive Waste Facilities“ und „The Safety Case and Safety Assessment for Radioactive Waste Disposal“).
Die Summe der von der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 1957 bis Ende 2008 an die IAEA geleisteten Beiträge beträgt rund 664,6 Mio. Euro.