Ute Koczy MdB

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Brasilien

1. Juni 2010

Das Gutachten des ISTec - ein wackeliges Fundament zum Bau des AKWs Angra 3

"Bruchstückhaft", "unsystematisch", "fachlich ungenau", so lautet das Urteil  über das Gutachten von ISTec, dem Institut für Sicherheitstechnologie.  Dieses ISTec-Gutachten ist aber zentral, denn es ist die Grundlage für die Vergabe einer Hermesbürgschaft an Siemens/Areva für den Bau von Angra 3 in Brasilien. Dem Namen ist zu entnehmen, dass mit dieser Bürgschaft  aus Deutschland ein drittes Atomkraftwerk neben Angra 1 und 2 rund 100km entfernt von Rio de Janeiro entstehen soll.

Das Gutachten wurde im Auftrag der AREVA NP GmbH schon im März 2009 erstellt und Ende 2009, gleich nach dem Regierungsantritt von Schwarz-Gelb, zur  sicherheitstechnischen Basis für die Vergabe der 2,5 Mrd. schweren Bürgschaft Anfang Februar 2010 erklärt. Aufgrund der Mängel dieses Gutachtens fordern die Grünen die Bundesregierung dazu auf, diese Grundsatzzusage zurückzunehmen.

Nachdem es anfänglich unter Verschluss gehalten wurde, konnten ich und auch die Umweltschutzorganisation urgewald  unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz das Gutachten bekommen. Urgewald hat es vom Greenpeace-Atomexperten Dr. Helmut Hirsch analysieren lassen. Die Ergebnisse sind klar: "Die ISTec-Stellungnahme reicht nicht dazu aus, festzustellen, ob die IAEA (Internationale Atomenergieorganisation / International Atomic Energy Agency) Standards erfüllt sind. Weiterhin kann sie keineswegs als Beleg dienen, dass das deutsche Regelwerk eingehalten wurde."

Der deutlichste Mangel am Gutachten ist seine Oberflächlichkeit: "Die Aussagen der ISTec zur Einhaltung des deutschen Regelwerks sind derart summarisch und allgemein gehalten, dass sie nicht nachvollziehbar sind. Es gibt keine systematische Darstellung, welche Regel und Richtlinien im Einzelnen inwieweit herangezogen wurden", schreibt Dr. Hirsch.

Bei der Überprüfung der Erfüllung von Sicherheitsstandards der IAEA waren die ISTec-Gutachter offensichtlich etwas nachlässig: Von den zweierlei Standards - "Safety Requirements" (Anforderungen, die erfüllt werden müssen) und "Safety Guides" (Empfehlungen für bessere Erfüllung von Safety Requirements) - haben sie für die Beurteilung nur die unbedingt notwendigen, nämlich die Safety Requirements, herangezogen. Die erheblich umfangreicheren Safety Guides, die technische Vorgaben zur Umsetzung enthalten, wurden nicht in Betracht gezogen. Dabei ist der Unterschied zwischen den beiden Standards entscheidend und lässt sich am besten mit folgenden Beispiel verbildlichen: Beim Bau eines Autos werden übliche "Requirements" erfüllt: Ein Auto muss vier Räder, einen Motor, eine Karosserie, Rückspiegel, Sitze und weitere Teile haben, und es muss fahren können. Der Unterschied besteht nur in "Guides" - von deren Erfüllung abhängt, ob man einen Volvo oder einen Trabant unter dem Sitz haben wird.

Die Einhaltung der beiden Standards scheint aber weder für ISTec noch für die Bundesregierung Bedeutung zu haben. Auch sie hat auf die Anfrage, ob es nicht sinnvoll wäre, auch die Erfüllung von "Safety Guides" zu fordern, geantwortet, dass diese freiwillig und somit nicht zwingend seien.

Die dem Gutachten zugrunde liegenden Sicherheitsstandards der Umweltverträglichkeitsstudie "Environmental Impact Assessment (EIA) – RIMA" werden von ISTec gerne erwähnt und aufgezählt, mit der Angabe "Der RIMA gibt einen umfassenden Überblick über die Umweltauswirkungen des Kernkraftwerkes Angra 3 [...], deshalb können die Forderungen der OECD und der EU an den RIMA als vollständig erfüllt angesehen werden." - allerdings ohne jegliche belastbare Daten, die dem Leser Sicherheit geben könnten, dass diese Aussage stimmt.  Insbesondere erfolgt auch kein dokumentierter Abgleich von Anforderungen und Erfüllung – etwa in Form einer Tabelle. Die Aussagen sind somit nicht nachvollziehbar und folglich ist es berechtigt, die ISTec-Stellungnahme auch als "fachlich ungenau" zu bezeichnen.

Allerdings wird die ISTec-Stellungnahme an einer Stelle doch etwas genauer und kritischer, nämlich wenn sie feststellt, dass Angra 3 nicht den aktuellen deutschen Vorschriften zur Auslegung gegen Flugzeugabstürze entspricht. Doch zur Hoffnung, dass die Situation sich ändern wird, gibt es bis jetzt keinen Grund: "Schließlich ist am Standort Angra dos Reis das AKW Angra 2 bereits seit 2000 am Netz, ohne dass zentrale Genehmigungsauflagen auch nur ansatzweise zufriedenstellend 'gelöst' worden sind. Als Beispiel dient hier der immer noch unzureichende Katastrophenschutz." – so Dr. Barbara Happe von urgewald.

Weiterhin fehlt eine Störfall-Leitlinie für Hochwasser, Blitzschlag, Wind, Eis und Schnee, äußere Brände und andere standortabhängig zu unterstellende Einwirkungen von außen – ein Punkt, der gerade in der Region von Angra, in der in den letzten Jahren Erdrutsche, Überschwemmungen und Erdbeben aufgetreten sind, von Bedeutung wäre. Das Fehlen solcher Leitlinien ist höchst unverantwortlich und die Behauptung, Angra 3 entspräche den deutschen Sicherheitsstandards, entbehrt somit jeglicher Grundlage.  

Der mangelhafte Katastrophenschutz wird auch im folgenden Satz deutlich: "Der Forderung nach der Durchführung probabilistischer Analysen wird nur teilweise entsprochen." Danach klingt die im gleichen Abschnitt platzierte Behauptung nur noch wie eine schwammige Ausrede: Angra 3 hielte "[...] bezüglich nuklearer Sicherheit die internationalen, von der IAEA spezifizierten Anforderungen ein."

Das weitere für die AKW in der Region Angra dos Reis typische Problem ist die Lagerung des atomaren Mülls. Die radioaktiven Abfälle werden hier nur sehr provisorisch gelagert und das ISTec-Gutachten weckt keine Hoffnung dafür, dass das Problem in der Zukunft erfolgreich gelöst werden kann: "Für die Entsorgung leichtradioaktiver Abfälle und Stilllegungsabfälle wird kurzfristig ein Endlager geplant, für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente werden Optionen offen gehalten." Auch für das Risiko findet ISTec beruhigende Worte: "Die Entsorgung (Endlagerung) radioaktiver Abfälle entspricht gleichfalls internationaler (und deutscher) Praxis." – Das stimmt im Grunde genommen auch Doch dieses Versäumnis andernorts darf auf keinen Fall wiederholt und unterstützt werden.

Die Oberflächlichkeit der Überprüfung führt zum Schluss, dass das Gutachten dazu dient, die Öffentlichkeit über die hohe Sicherheit und gute Umweltverträglichkeit von Angra 3 zu täuschen und eigenes Klientel zu bedienen. Damit entsteht der Eindruck eines Gefälligkeitsgutachten, das aber in keiner Weise dazu geeignet ist, darzulegen, dass auf dieser Grundlage eine Bürgschaft vergeben werden darf.

Kurzer Rückblick: Das Brasilianische AKW Angra 3 wurde bereits in den 70er Jahren geplant. Der 1984 begonnene Bau wurde kurz darauf aufgrund finanzieller Probleme gestoppt. 2007 kündigte Präsident Lula da Silva an, den Bau fortzusetzen. Den Bauauftrag bekamen Siemens/Areva und diese versuchen seitdem, Kredite für die Durchführung des Auftrags sowie Hermesbürgschaften für die Absicherung dieser Kredite zu bekommen. Von 2001 bis zum Machtantritt der schwarz-gelben Regierung war die Exportförderung für die Atomtechnologien, gemäß der Hermes-Umweltrichtlinien von Rot-Grün, verboten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat diese Leitlinien über Bord geworfen und für Siemens/Areva Anfang 2010 die erste Bürgschaft für ein brasilianisches AKW im Grundsatz zugesagt. Weitere Bürgschaftsanträge für Exporte von Atomtechnologie nach China und Russland liegen vor.
Hermesbürgschaften (Exportkreditgarantien) sichern den Bau von Atomkraftwerken in Entwicklungs- und Schwellenländern finanziell ab. Ohne diese Garantien würden in vielen Ländern keine AKW gebaut, denn weder Banken noch Unternehmen gehen das wirtschaftliche Risiko ohne staatliche Absicherung ein. Im Fall von Angra 3 wurde Anfang Februar eine Grundsatzzusage erteilt, die endgültige Bürgschaft kann erst erteilt werden, wenn die Finanzverträge zwischen dem Exporteur Areva/Siemens und den finanzierenden Banken abgeschlossen sind.
Das ISTec-Institut für Sicherheitstechnologie ist als Tochter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorensicherheit (GRS) mbH eine technisch-wissenschaftliche Forschungs- und Sachverständigenorganisation. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Sicherheit technischer Anlagen zu bewerten und zu verbessern und den Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken solcher Anlagen weiterzuentwickeln. ISTec GmbH ist ein Interessenverband. Das Institut hängt von den Aufträgen für die Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards ab und kann deswegen nicht unabhängig sein.

 

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