Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags habe ich die Möglichkeit, Anträge zu initiieren, die ich dann zusammen mit meiner Fraktion in den Bundestag zur Abstimmung einbringe. Ein Antrag enthält Handlungsanforderungen an die Bundesregierung. Wenn der Antrag von den Abgeordneten im Plenum angenommen wird, so ist die Bundesregierung angehalten die Forderungen umzusetzen.
Außerdem habe ich als Abgeordnete ein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Gemeinsam mit FraktionskollegInnen kann ich sogenannte kleine oder große Anfragen zu bestimmten Themen erarbeiten, oder ich kann kurze (etwa 1-4 Fragen) schriftliche oder mündliche Fragen an die Bundesregierung richten.
Im Ausschuss können zu bestimmten entwicklungspolitischen Themen Anhörungen durchgeführt werden. Dazu werden Sachverständige eingeladen, die von ihren wissenschaftlichen, beruflichen und praktischen Ergebnissen und Erfahrungen berichten. Mehr zu meiner Arbeit im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Unten finden Sie die Anträge, Kleinen Anfragen, schriftlichen und mündlichen Fragen der laufenden Legislaturperiode, sowie die der vorigen Legislaturperiode im Archiv.
Anträge
Hier finden Sie die Anträge an die Bundesregierung aus der laufenden Legislaturperiode.
Kleine Anfragen
Hier finden Sie die Kleinen Anfragen an die Bundesregierung aus der laufenden Legislaturperiode.
Schriftliche und mündliche Fragen
Hier finden Sie die schriftlichen und mündlichen Fragen der laufenden Legislaturperiode.

